Alles was Recht ist… – Musikerverträge
Hochfeste sind «Hochsaison» für Kirchenmusikerinnen und -musiker. Neben Planung und Einstudierung der Werke für die jeweiligen Gottesdienste stellt sich die Frage nach dem Engagement von zusätzlichen Musikern und Solisten. Wie gestaltet sich deren Verpflichtung, so dass diese auch rechtlich bestand hat? Der Versuch einer kleinen Anleitung. (m&l)
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Am Anfang war… das Vertrauen. Vertrauen darauf, dass die Vereinbarung gilt, dass das Gegenüber sein Wort hält, dass es keine kurzfristigen Änderungen gibt. Wo gegenseitiges Vertrauen herrscht ist eine vertragliche Vereinbarung eigentlich nicht nötig. Dann reicht eine mündliche Absprache und vielleicht ein Handschlag. Wenn aber in diesem Kontext etwas nicht so funktioniert wie erwartet, ist man manchmal hart am (womöglich auch finanziellen) Abgrund.
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