Alles was Recht ist… – Sozialversicherung / AHV
Im Nachgang zu unserem letzten Artikel dieser Reihe mit dem Thema Musikerverträge scheint es uns sinnvoll, einen Aspekt beim Engagement von Musiker/innen nochmals gesondert zu behandeln: Die AHV-Beitragspflicht. Hier hat sich in den vergangenen Jahren einiges geändert und dies führt auch zur Verunsicherung bei den Verantwortlichen in Kirchen und Kirchenchören. (m&l)
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Bezüglich Organisationsstruktur und Finanzierung sind die Kirchenchöre in der Schweiz höchst unterschiedlich. Viele sind kirchliche Vereine mit einem Vorstand, dem die Gemeindeleitung oder der Pfarrer als Präses angehört (und der früher weitaus mehr Macht hatte als es heute gemeinhin gehandhabt wird). Manche Kirchenchöre sind auch als ordentlicher Verein organisiert mit Statuten und Vereinsstrukturen, die sich von der Kirchgemeinde in unterschiedlichem Grad emanzipieren.
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